Nach dem Willen des europäischen Richtliniengebers soll auch der Wettbewerb um öffentliche Aufträge in den Bereichen des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung und den Postdiensten (Sektoren) gestärkt werden. Hierzu wurde eigens die Richtlinie 2004/17/EG (Sektorenvergaberichtlinie) erlassen. Im besagten Bereich handeln sowohl „öffentliche“ als auch „private“ Auftraggeber.
Letztere unterliegen aufgrund besonderer Rechte bzw. Staatsnähe dem Vergaberecht. Die Verfahrensregelungen gelten ausschließlich für Vergaben im Zusammenhang mit der Sektorentätigkeit (Bereitstellen und Betreiben von Netzen zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren) und verdrängen innerhalb ihres Anwendungsbereichs das „klassische“ Vergaberecht. Die Regelungen sind von relativer Flexibilität geprägt. Insofern kommt dem Sektorenvergaberecht innerhalb des Vergaberechts eine Sonderstellung zu. Diesem wird das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) durch seinen neuen Fachausschuss “SektVO” aufgreifen. Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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