Das ist doch mal mutig: der Antragsgegner (das Land Berlin) könne sich nicht auf die verzögerungsbedingten Mehrkosten von ca. 100.000 im Monat berufen, denn er „hat selbst eine erhebliche Verzögerung des Vergabenachprüfungsverfahrens zu vertreten. Denn die Vergabekammer ist Teil seiner Verwaltung, die er personell unbesetzt ließ und es so hinnahm, wenn nicht gar wünschte, dass dort keine Sachbearbeitung stattfand…“ (so wörtlich das KG Berlin, Beschluss v. 24.10.2013 – Verg 11/13). Auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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