Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Christiane Graßnack zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Christiane Graßnack ist 46 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen beim Landgericht Aachen sowie den Amtsgerichten Eschweiler und Aachen wurde sie 1999 zur Richterin am Amtsgericht Aachen ernannt. Von 2001 bis 2003 war sie an das Landgericht Aachen abgeordnet und dort neben ihren richterlichen Tätigkeiten auch mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Nach einer dreijährigen Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof in den Jahren 2004 bis 2007 erfolgte zunächst die Ernennung zur Richterin am Landgericht Aachen und sodann – Ende 2008 – die Beförderung zur Richterin am Oberlandesgericht Köln. Dort war sie neben ihrer rechtsprechenden Tätigkeit in verschiedenen Zivilsenaten zugleich für mehrere Jahre auch als Dezernentin in der Verwaltungsabteilung des Gerichts eingesetzt.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Graßnack dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.
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