Morgen, am 28.03.2014, ist die Veröffentlichung der neuen EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU vorgesehen. Damit würden die Richtlinien 20 Tage später in Kraft treten, also am 20.04.2014, und damit auch zugleich die zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen beginnen. Die Richtlinien müssen somit spätestens am 16.04.2016 in deutsches Recht umgesetzt sein.
Nach der heutigen Veröffentlichung auch gleich mein Link-Tipp zur Frage, was die neuen EU-Richtlinien für die E-Vergabe bedeuten:
http://blog.cosinex.de/2014/03/28/neue-eu-vergaberichtlinien-pflicht-zur-e-vergabe-frueher-als-erwartet/
Die genannten Fristen scheinen nicht korrekt zu sein.
Inkrafttreten laut den Richtlinien am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung:
VÖ am 28.03., somit Inkrafttreten am 18.04.2014 und Umsetzung bis 18.04.2016.
In den RL ist am Ende in den Umsetzungsregelungen der 18.04.2016 auch explizit genannt!
Sehr geehrter Herr Grolle,
Sie haben vollkommen recht. Vielen Dank für den Hinweis!
Im Vorfeld gab es unterschiedliche Informationen zum geplanten Veröffentlichungszeitpunkt. Daher wohl das Datum. Wir korrigieren es in Abstimmung mit Hr. Wankmüller zeitnah…
Mit besten Grüßen
Carsten Klipstein
Inkrafttreten am 20. Tag ist natürlich der 17.04.2014. Ansonsten Umsetzungsfrist wie bereits genannt. In Teilbereichen gibt es auch längere Umsetzungsfristen, z.B. zur elektronischen Bieterkommunikation (Art. 22 Vergabe-RL).