Die nationale Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien muss bis zum 18. April 2016 erfolgt sein. Sie enthalten zahlreiche Vorschriften, die das Vorhandensein und den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren zwingend voraussetzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daher eine Orientierungshilfe erarbeitet, die einen Überblick über die verschiedenen Vorschriften gibt und deren Verständnis erleicht.
Zudem werden die Fristen für die Einführung der eVergabe erläutert.
Sie finden die Dokumente im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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