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EU-Kommission verklagt Griechenland

EUDie EU-Kommission hat beschlossen, Griechenland wegen Verstoßen gegen die EU-Vergaberichtlinien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Vorausgegangen war eine sog. mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) an Griechenland, die die griechische Regierung jedoch ignorierte.

Nach griechischem Recht müssen sich alle zugelassenen nationalen Baufirmen registrieren lassen. Dabei werden sie – je nachdem, in welcher Bandbreite sich ihre finanzielle Leistungsfähigkeit bewegt – in bestimmte Budgetklassen eingeteilt. Bei öffentlichen Ausschreibungen haben die Vergabebehörden die Möglichkeit, nur diejenigen Unternehmen zuzulassen, die in der für den entsprechenden Auftrag eingeplanten Budgetklasse registriert sind.

Nach griechischem Recht wird also systematisch im Voraus festgelegt, welche Unternehmen sich an einer Ausschreibung beteiligen dürfen. Die so gestaltete Registrierungspflicht hat zur Folge, dass Unternehmen, die wirtschaftlich, finanziell, fachlich und technisch durchaus in der Lage wären, einen ausgeschriebenen Auftrag auszuführen, allein aufgrund der Tatsache von der Teilnahme ausgeschlossen werden, dass ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht der für eine bestimmte Ausschreibung zugelassenen Budgetklasse entspricht – meist weil sie darüber liegt.

Die nationalen Bestimmungen schränken die Geschäftsmöglichkeiten von Unternehmen also ein und behindern den Wettbewerb unter den Wirtschaftsteilnehmern. Die Kommission sieht in dieser restriktiven gesetzlichen Regelung einen Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18/EG und gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, auf denen die EU-Vergabevorschriften fußen.DVT_blogHintergrund

Die Kommission hat im November 2013 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) an Griechenland gerichtet (MEMO/13/1005) und die griechischen Behörden darin zur Änderung der nationalen Rechtsvorschriften aufgefordert, die qualifizierte Wirtschaftsteilnehmer am Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge hindern. Die notwendigen gesetzgeberischen Schritte blieben jedoch aus, und die restriktiven nationalen Bestimmungen sind nach wie vor in Kraft. Angesichts dessen hat sich die Europäische Kommission entschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen Griechenland zu klagen.

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