Auf der 85. Konferenz der JustizministerInnen am 25. und 26. Juni 2014 im Ostseebad Binz auf Rügen fassten diese folgenden Beschluss:
Wortlauft gemäß Protokoll:
“1. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen in der Einführung eines Korruptionsregisters auf Bundesebene einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung korruptiver oder wirtschaftskrimineller Praktiken, der geeignet ist, einen fairen Wettbewerb unter den Bietern zu fördern und zu garantieren und zugleich den Staat, die Steuerzahler und integereUnternehmen vor Schäden bewahrt. Sie halten in Zeiten zunehmender nationaler und europaweiter Ausschreibungen die bestehenden Länderregelungen auf längere Sicht nur noch ansatzweise für geeignet, einen Schutz vor unzuverlässigen Unternehmen sicherzustellen. Aus diesem Grund fordern sie die Bundesregierung auf, ein bundesweites Register einzurichten.
2. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen es, wenn ein Korruptionsregistergesetz auf Bundesebene, wie es zuletzt auf Landesebene als gemeinsames Register mit Schleswig-Holstein in Hamburg eingeführt wurde, die Unternehmen zur Einführung überzeugender Compliance-Maßnahmen motiviert und zugleich bei Eintragungen in das Register die Möglichkeit bietet, bei wiedererlangter und nachgewiesener Zuverlässigkeit eine vorzeitige Tilgung zu erreichen.
3. Die Justizministerinnen und Justizminister halten es hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung eines bundesweiten Korruptionsregisters für erforderlich, den Kreis eintragungsfähiger Delikte ergebnisoffen zu prüfen. Dabei sollte die Frage einbezogen werden, ob auch Eintragungen vor einem rechtskräftigen Abschluss eines Straf-oder Bußgeldverfahrens erfolgen können.4.Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, den Beschluss an die Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerkonferenz weiterzuleiten verbunden mit der Bitte, sich mit der Forderung nach Einrichtung eines bundesweiten Registers auseinanderzusetzen.”
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