Die Landesregierung NRW will mehr Führungspositionen weiblich besetzen und deshalb die Regelungen zur Frauenquote im Öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Dies kündigten Innenminister Ralf Jäger und Emanzipationsministerin Barbara Steffens an. Ende 2012 waren mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen.
Anlass ist die Veröffentlichung eines Gutachtens zur „Zielquote für Frauen in Führungspositionen“, das der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, im Auftrag der Landesregierung verfasst hat. Darin sieht er eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik. „Das Rechtsgutachten ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Frauen in Spitzenpositionen des Öffentlichen Dienstes. Wir müssen jetzt Wege finden, die Frauenquote so auszugestalten, dass sie effektiver wirkt“, erklärte Ministerin Steffens. „Wer von der Privatwirtschaft mehr weibliche Führungskräfte in der Chefetage fordert, muss auch im eigenen Bereich nach vorne gehen, um glaubwürdig zu sein“, so Steffens weiter.
Knapp 60 % Frauenanteil
Ende 2012 waren mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst ist die Mehrheit der Beschäftigten (54,8 Prozent) weiblich. Dennoch gilt: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Im Eingangsamt des höheren Dienstes (Besoldungsgruppe A13/E13) beträgt der Frauenanteil 64,6 Prozent, im Endamt (Besoldungsgruppe A16/E15Ü) nur noch 27,4 Prozent. In den absoluten Spitzenpositionen (ab Besoldungsgruppen B5) macht der Frauenanteil weniger als ein Viertel (24,6 Prozent) aus. „Gleichberechtigung von Männern und Frauen darf nicht vor der Führungsebene enden“, betonte der Innenminister.
In seinem Gutachten führt Prof. Papier aus, durch die bisherige von den Verwaltungsgerichten geprägte Beförderungspraxis werde wegen der Vielzahl der Einzelkriterien, die dabei für den Qualifikationsvergleich herangezogen würden, die Frauenquote unterlaufen. Ein Auswahlverfahren, das den Fall gleicher Qualifikation – erst hier findet die Quote Anwendung – so gut wie nicht mehr vorkommen lasse, hebele die Quote aus. Es werde verkannt, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ein ebenso wichtiges Staatsziel sei wie das für den Öffentlichen Dienst geforderte Prinzip der Bestenauslese.
Der Verfassungsrechtler Prof. Papier unterstreicht die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots für den öffentlichen Dienst und sieht Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. So sollen Maßnahmen zur Frauenförderung bereits im Vorfeld von Personalentscheidungen angesetzt werden. Außerdem setzt er sich mit Sanktionen und Kontrollinstrumenten bei Verstößen gegen gleichstellungsrechtliche Vorgaben auseinander und empfiehlt ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte.
„Wir haben in NRW bei der Frauenförderung schon viel erreicht, aber es ist noch Luft nach oben“, bekräftigte Jäger. „Zu einer modernen öffentlichen Verwaltung gehört ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in Führungspositionen.“ Die Ergebnisse des Gutachtens sollen in den laufenden Prozessen zur Dienstrechtsmodernisierung sowie zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes umgesetzt werden. Geplant ist ein Kabinettbeschluss zur Modernisierung des Dienstrechts in Nordrhein-Westfalen noch Ende dieses Jahres. Darüber hinaus bietet das Gutachten mit seinen Analysen und Schlussfolgerungen auch für den beabsichtigten Gesetzentwurf des Bundes zur Frauenquote einen ergänzenden Ansatz, der gegenüber der bisherigen verfassungsrechtlichen und politischen Diskussion neue Aspekte einbringt.
Das Gutachten finden Sie hier.
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