Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert ein Umdenken bei der Ausschreibungspraxis der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich. Die Fokussierung auf den günstigsten Preis habe zu einer Verschlechterung der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln und zu einer Unterwanderung des Sachleistungsprinzips geführt. Unterstützung aus anderen Politikbereichen sieht der BVMed in der jüngsten Sitzung der Reformkommission der Bundesregierung zum Vergaberecht. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat Änderungen in der Vergabepraxis mit den Worten angekündigt: „Bauprojekte sollen künftig an den qualitativ Besten vergeben werden – und nicht an den vermeintlich Billigsten. Der Preis allein darf kein Ausschlusskriterium sein“ (Pressemeldung des BMVI vom 20. Januar 2015). Diese Klarstellung müsse auch für den sehr viel sensibleren Bereich der Gesundheitsversorgung gelten, so der BVMed.
In puncto Ablehnung der bisherigen Ausschreibungspraxis der Krankenkassen sind sich die Hilfsmittelversorger einig. Das verdeutlicht ein gemeinsames Positionspapier der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich, das unter www.bvmed.de/ighv-ausschreibungen heruntergeladen werden kann.
Die Mitglieder der IGHV (AGOS, BIV-OT, BVMed, DAV, EGROH, Eurocom, f.m.p., RSR, Sanitätshaus Aktuell, SPECTARIS, QVH und ZVOS) lehnen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich aufgrund der bisherigen Erfahrungen grundsätzlich als ungeeignet ab. Die Hilfsmittelverbände setzen auf Vertragsabschlüsse zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern. Sie würden die Qualität der Versorgung, das Wahlrecht der Patienten, die Anbietervielfalt sowie eine wirtschaftliche Versorgung gewährleisten und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
0 Kommentare