Die Hilfsmittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen sind allein von 2012 bis 2014 von 6,5 auf 7,4 Milliarden Euro gestiegen.
Das geht aus der Antwort (18/5494) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/5311) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Dies deute nicht darauf hin, dass die Krankenkassen die seit 2009 möglichen Ausschreibungsverfahren mit Leistungserbringern in der Hilfsmittelversorgung allein zur Kostensenkung nutzten und dadurch die Qualität der Versorgung negativ beeinflussen würden, schreibt die Regierung. Sie verweist darauf, dass Vertragspartner der Krankenkassen nur solche Leistungserbringer sein könnten, die die Voraussetzungen für eine „ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel“ erfüllten. Die Krankenkassen hätten die gesetzliche Verpflichtung, die Versorgung in der fachlich gebotenen Qualität zu erbringen, heißt es in der Antwort.
Quelle: Deutscher Bundestag
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