Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Gewährleistung der weiteren Anwendbarkeit der VOB/A, Abschnitt 1, bei Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes.
Nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes muss die weitere Anwendbarkeit der VOB/A, Abschnitt 1, bei Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes gewährleistet bleiben. „Mehr als 98 % aller öffentlichen Bauaufträge werden in Deutschland unterhalb des EU-Schwellenwertes vergeben. Bei all diesen Bauaufträgen kommen die Vorschriften des 1. Abschnitts der VOB/A zur Anwendung. Hieraus wird ersichtlich, welche praktische Bedeutung den Vergaberegeln der VOB/A in Deutschland zukommt. Die VOB/A enthält alle für öffentliche Bauvergaben relevanten Regelungen,“ so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.
Nicht nur für die Unternehmen der Bauwirtschaft sei es wichtig, dass bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausschreibung öffentlicher Bauaufträge gelten, und sie sich nicht mit 16 verschiedenen Länderregimen konfrontiert sehen. Die VOB/A, Abschnitt 1, gewährleiste bislang diese bundesweit einheitliche Vergabepraxis. Dadurch werde ein fairer Wettbewerb zwischen Bauunternehmen geregelt und damit kostengünstiges sowie qualitativ hochwertiges Bauen gewährleistet.
Mit Blick auf die Vergabeverfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes erklärte Pakeppa: „Trotz erheblichen Widerstandes ist es uns gelungen, in § 97 Abs. 4 GWB den Vorrang der Fach- und Teillosvergabe aufrechtzuerhalten. Leistungen sind auch weiterhin in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Dies ist für die Stärkung des Mittelstandes unerlässlich,“ so Pakleppa abschließend.
Quelle: ZDB
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