Am 6. und 7. Oktober 2016 findet in Berlin der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen die Referenten ihren Workshop im Vorfeld des Kongresses vor; heute der Workshop B.4: “Vergabe freiberuflicher Leistungen nach Abschaffung der VOF”:
Seit April 2016 ist es soweit: Das europäische Richtlinienpaket zum Vergaberecht aus dem Jahr 2014 wurde in deutsches Recht umgesetzt. Auf den ersten Blick besonders hiervon betroffen sind die Freiberufler, deren Spezial-Regelwerk, die VOF, wegfallen ist.Aber wie gravierend sind die Auswirkungen tatsächlich? Welche Regelungen haben lediglich eine neue Heimat in der VgV gefunden? Inwieweit ergeben sich trotz der Eingliederung der VOF in die VgV Besonderheiten für Architekten und Ingenieure? Was hat sich aus Sicht der Freiberufler oder der Auftraggeber verbessert oder verschlechtert?Diesen Fragen soll im Workshop auf dem Deutschen Vergabetag nachgegangen werden.In der Vergangenheit diente der – oftmals rechtlich nur schwer zu rechtfertigende – Rückgriff auf die VOF vielfach vor allem dazu, die Leistung im Verhandlungsverfahren vergeben zu können. Mit der Vergabenovelle wurde nun der Zugang zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erleichtert. Es lohnt sich daher, einmal näher zu beleuchten, ob und inwieweit durch diese für alle geltenden Verfahrensregeln die Abschaffung der VOF für alle Freiberufler, die nicht Architekten und Ingenieure sind, „kompensiert“ werden kann.Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen gibt es weiterhin Sonderregelungen, die nun in §§ 73 ff VgV zu finden sind. Hier soll im Rahmen des Workshops untersucht werden, ob es sich bei den Regelungen der §§ 73 ff VgV lediglich um „alten Wein in neuen Schläuchen“ handelt, oder ob im Detail doch Neuerungen zu verzeichnen sind.Eines besonderen Blickes bedarf zudem die Regelung zur Schwellenwertberechnung bei losweiser Vergabe von Planungsleistungen, die von den Architektenkammern als großer Erfolg gefeiert wird obwohl sie ausweislich der Gesetzesbegründung nur klarstellende Bedeutung hat.Während im Oberschwellenbereich die Einordnung einer Leistung als freiberufliche Tätigkeit künftig keine Rolle mehr spielen wird, da die VgV Sonderregelungen nur noch für Architekten- und Ingenieurleistungen vorsieht, lebt diese Anknüpfung im Bereich VOL/A noch fort. Hier wird für freiberufliche Leistungen ohne weitere Einschränkungen auf die Haushaltsordnungen (und damit auch auf die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen) verwiesen. Ob und welche Anforderungen sich hieraus im Einzelfall ergeben, ist im Detail vielfach unklar und soll daher abschließend zur Diskussion gestellt werden.
Einladung
Ihre Fragen rund um diesen Themenkomplex werden im Workshop B.4: ““Vergabe freiberuflicher Leistungen nach Abschaffung der VOF”” auf dem 3. Deutschen Vergabetag am 6. Oktober 2016 in Berlin von den Referenten Frau Rechtsanwältin Dr. Herten-Koch (Luther) und Frau Manuela Peters (Referentin Rechtsabteilung, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG) gerne beantwortet.
Der Workshop behandelt insbesondere die Themen:
Das vollständige Programm des 3. Deutschen Vergabetags 2016 sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie unter:
Anmerkung der Redaktion
Der Beitrag von Frau Dr. Herten-Koch wurde in Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Constanze Hildebrandt (Luther) verfasst.
Dr. Rut Herten-Koch berät sowohl die öffentliche Hand und ihre Unternehmen als auch private Eigentümer, Investoren, Projektentwickler und Bieter in Vergabeverfahren. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Begleitung und Gestaltung komplexer Verfahren – sei es im Bauplanungs- oder im Vergaberecht. Darüber hinaus vertritt Rut Herten-Koch ihre Mandanten vor den Vergabenachprüfungsinstanzen und den Verwaltungsgerichten. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich öffentliches Recht und Vergaberecht in Berlin tätig. Rut Herten-Koch ist seit Juli 2015 Partnerin bei Luther.
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