Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in Vergabeverfahren sind nach neuem Vergaberecht elektronische Mittel zu verwenden, die Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Echtheit der Daten gewährleisten. Ist damit die Kommunikation Auftraggeber-Bieter per einfacher E-Mail noch möglich? Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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