Im Rahmen der festlichen Abendgala des Deutschen Vergabetages (ausführlicher Rückblick 2016 hier) wird traditionell der „DVNW Award“ verliehen. Ausgezeichnet werden dabei die Autoren, deren Beiträge im Vergabeblog im vergangenen Jahr die meisten Leser gewinnen konnten. In diesem Jahr wurden ausgezeichnet:
Platz 1 ging an Dr. Roderic Ortner (Foto links) von der Kanzlei BHO Legal für seinen Beitrag „Vergabesenat bekräftigt hohe Transparenzanforderungen an Bewertungsmatrix (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 – VII-Verg 25/15„.
Platz 2 ging an Peter Michael Probst (Foto Mitte) von der Kanzlei Lexton Rechtsanwälte für seinen Beitrag „Verzicht auf Losvergabe führt zur Rückforderung von Zuwendungen! (VG Augsburg, Urt. v. 23.02.2016 – Az. 3 K 15.1070„.
Platz 3 ging an Dr. Martin Ott (Foto rechts) von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte für seinen Beitrag „Auftraggeber müssen Bekanntmachungstexte auf Basis des Informationsweiterverwendungsgesetzes auch anderen Ausschreibungsdiensten überlassen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2016 – 7 C 12.14)“.
Allen Preisträgern herzlichen Glückwunsch!
Wenn auch Sie AutorIn im Vergabeblog werden möchten, schreiben Sie bitte an unseren Redaktionsleiter Herrn Roman Willweber unter roman.willweber@dvnw.de.
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