Mit Rundschreiben (V M Nr. 05 / 2016) vom 10.10.2016 informiert die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Geltung der VOB 2016 und den wesentlichen Änderungen in der VOB/A Abschnitt 1 sowie VOB/C. Das Rundschreiben finden Sie hier.
0 Kommentare