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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/02/2017 Nr. 29579

Kein Gesetzesvorbehalt für ÖPP-Projekte

Die Bundesregierung lehnt einen Großteil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum einfachgesetzlichen Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen  ab.

In einer Gegenäußerung (18/11185) spricht sich die Bundesregierung unter anderem dagegen aus, Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) beim Autobahnbau unter einen weiteren Gesetzesvorbehalt zu stellen. Die Neuregelung der Verantwortung für die Autobahnen ist Teil der zahlreichen Vorhaben, die mit zwei Gesetzespaketen umgesetzt werden sollen. Neben der einfachgesetzlichen Umsetzung sind zudem Grundgesetzänderungen geplant (18/11131, 18/11186).

Wie auch bei zahlreichen anderen Änderungswünschen des Bundesrates begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung damit, dass diese über die Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern hinausgingen. Zudem sehe der Entwurf vor, „dass privates Kapital im Rahmen von ÖPP nur auf Projektebene einbezogen werden kann“, schreibt die Bundesregierung. Es bestehe daher kein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13.02.2017 (BT Drs. 18/11135) geht es hier .

Quelle: Bundestag

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