Die vertraglichen Aspekte bei der Beschaffung von Cloud Leistungen sind nur ein Thema, um das es auf dem 2. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks am 6. April in Berlin gehen wird. Die Nutzung von Cloud-Leistungen ist sowohl im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Sektor ein nicht mehr wegzudenkendes Element der fortschreitenden Digitalisierung. Der nachfolgende Beitrag soll das Thema, zu dem der Verfasser im Rahmen des IT-Vergabetages als Referent einen Fachvortrag halten wird, kurz umreißen.
Zur Steigerung der Flexibilität, Effizienz und erhofften Kostenersparnis durch bedarfsabhängige Nutzung bei größtmöglicher Unabhängigkeit von selbst vorzuhaltender IT-Infrastruktur. Um diese Effekte als Unternehmen oder Behörde zu erzielen, bedarf es nicht nur der passenden konzeptionellen Auswahl der technischen Produkte und Anbieter, sondern auch gewissenhafter rechtlicher Umsetzung. Dazu ist Erkenntnis nötig über die verschiedenen vertragsrechtlichen Beziehungen, die dabei eine Rolle spielen, sowie die jeweils relevanten Regelungsinhalte.
Als Kunde oder dessen Berater muss man wissen, welche besonderen Pflichten beide Seiten dafür einzugehen haben, welche Festlegungen etwa zur Verfügbarkeit oder Service-Leveln in der Beschreibung der Leistungen getroffen werden können oder wie man sich vor Leistungsstörungen, Datenverlust und Haftungsrisiken angemessen schützt. Umgekehrt weist ein gelungener Vertrag auch klar genug auf, wie die Verantwortlichkeiten untereinander abgegrenzt sind oder welche Mitwirkungspflichten und infrastrukturellen Rahmenbedingungen bzw. Beistellungen auch vom Kunden geschuldet sind. Cloud Computing-Verträgen kommt dabei die besondere Herausforderung zu, regelmäßig Standardnutzungsbedingungen hinreichend integrieren zu müssen sowie individuelle und gesetzliche Anforderungen in Hinblick auf Datenschutz, Geheimhaltung und auch Datensicherheit zu berücksichtigen. Dabei spielen Aspekte der Internationalität sowohl bei den Datenschutzvorschriften, als auch der tatsächlichen, meist grenzüberschreitenden Leistungserbringung bis hin zur untereinander festzulegenden Rechtswahl eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Ist dies schon für Cloud Computing Verträge im privatwirtschaftlichen Sektor sehr komplex, wird dies noch problematischer, wenn es um die Beschaffung solcher Leistungen durch die öffentliche Hand – eingebettet in formale vergaberechtliche Verfahren – geht. Hier prallen nicht selten Erfordernisse der Cloud-Anbieter, die sich an größtmöglicher Standardisierung ihrer Leistungen und Bedingungen orientieren müssen, um den Wunsch nach Skalierbarkeit ihrer Leistungen erfüllen zu können, mit denjenigen der öffentlichen Auftraggeber aufeinander, die sich an der Vergleichbarkeit aller Angebote und regelmäßig hohem und oft föderal geprägtem Datenschutzniveau orientieren müssen. Das Verhandlungsverfahren bietet dafür mögliche Spielräume, zugleich fehlt es an standardisierten vertraglichen Grundlagen, die auf den öffentlichen Sektor in Deutschland zugeschnitten sind.
Mit dem hier angesprochenen Vortrag soll zum einen allgemein auf aktuelle vertragliche Aspekte des Cloud Computings eingegangen, vor allem aber auch beleuchtet werden, was für einen zukünftigen Standardvertrag (z.B. EVB-IT) bedeutsam wäre, wenn er für Cloud-Leistungen im öffentlichen Sektor zum Einsatz kommen soll. Das kann Aspekte der einzuräumenden Nutzungsrechte ebenso betreffen wie zur Hoheit über die Daten oder schlicht zum vertraglich bezweckten Anwendungsbereich bzw. Vertragsgegenstand. Letzteres ist angesichts der Vielfalt und Dynamik existierender Cloud-Modelle bereits eine besondere Herausforderung für sich, die bei der Beschaffung von Cloud-Leistungen und erst recht längerfristigen Musterverträgen für die öffentliche Verwaltung passend gelöst werden müsste.
Anm. d. Red.: Dieser Beitrag wurde verfasst von Herrn Helmut Poder, stellvertretender Vorsitzender im Bitkom Arbeitskreis Öffentliche Aufträge.
Dies und weitere praxisrelevante Fragestellungen aus dem Bereich der IT-Beschaffung werden auf dem 2. IT-Vergabetag in Vorträgen und interaktiven Workshops erörtert. Noch nicht angemeldet? Sichern Sie sich jetzt die letzten Tickets. Anmeldung unter www.it-vergabetag.de.
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