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„Cloud ist nicht das Ziel, sondern ein Mittel zum Zweck.“ – Rückblick auf den 2. IT-Vergabetag am 6. April 2017

Am 6. April fand zum bereits zweiten Mal der IT-Vergabetag, die Fachtagung für öffentliche IT-Beschaffung des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Die wohl wichtigste Konferenz zur Beschaffung von IT-Leistungen bundesweit war mit über 200 Teilnehmern – darunter IT-Einkäufer und Leiter von Vergabestellen der Öffentlichen Verwaltung sowie Entscheider aus Wirtschaft, Rechtspflege, Politik & Wissenschaft – bereits im Vorfeld komplett ausgebucht. Die eintägige Konferenz befasste sich intensiv mit den vielfältigen Problemfeldern und aktuellen Fragestellungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Informations- und Kommunikationsleistungen (ITK). 23 fachkundige Referenten und ein Rahmenprogramm mit 17 ausstellenden Unternehmen vervollständigten das illustre Teilnehmerfeld. 

Marco Junk, Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks, eröffnete den Tag im ausverkauften Saal der Tagungszentrums der Katholischen Akademie in Berlin-Mitte, in dem unter anderem auch die Bischofskonferenz stattfindet, mit launigen Worten: Dass das hauseigene WLAN-Passwort des Tages ausgerechnet „O-Maria Hilf!“ heiße, sei schon ein Zeichen, dass es mit der IT generell und überall nicht so ganz einfach sei – nicht nur bei der Vergabe, so Junk.

Der Fokus lag – nach der Vergaberechtsnovelle 2016 – natürlich zum einen auf der IT-Beschaffung oberhalb der Schwellenwerte. Aber auch im unterschwelligen Bereich haben sich bei der IT-Beschaffung durch die neue Unterschwellenvergabeordnung, welche Ende März im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde (die aber noch nicht flächendeckend in den Bundesländern in Kraft getreten ist, Anm. d. Red.) einige wichtige Änderungen ergeben.

Referent Hans-Peter Müller (Bild links), Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), führte hier fachkundig durchs Thema “IT-Beschaffung für den ober- und den unterschwelligen Bereich”.

Die zentrale Podiumsdiskussion des IT-Vergabetages widmete sich nicht mehr und nicht weniger als der „Quadratur des Kreises“, nämlich dem Spagat zwischen Effizienz und Datensicherheit, welcher den neuen Cloudlösungen, insbesondere bei deren Einsatz in der Öffentlichen Verwaltung zwangsläufig innewohnt.


Das Podium (v.l.n.r): Dr. Reinhard Schmid (Dataport), Dr. Otto Dietz (BMI), Thomas Langkabel (Microsoft Deutschland), Felix Zimmermann (Bitkom)

Marco Junk führte zunächst in das Thema Cloud Computing ein, das er prägnant zusammenfasste als „Using someone´s software, on someone´s hardware, somewhere else“ und übergab sodann die die Moderatorenstaffel an Felix Zimmermann, Bereichsleiter Public Sector vom ITK-Branchenverband Bitkom.

Dr. Reinhard SchmidtNach Ansicht von Podiumsdiskussionsteilnehmer Herrn Dr. Reinhard Schmid (Bild links), Leiter Datenschutz, IT-Sicherheit, Innenrevision und Datenschutzbeauftragter bei Dataport, ist die Cloud „nicht das Ziel, sondern ein Mittel zum Zweck“. Die Nutzung von Cloud-Diensten beinhalte immer ein Outsourcing und damit die Auslagerung von mehr oder weniger großen Anteilen der eigenen Prozesse. Eine anforderungsgerechte und wirtschaftliche Beschaffung setze daher zwingend voraus, dass man die betroffenen Prozesse analysiert und das Soll (d.h. den Zweck) vorher klar definiert. „Nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Beschaffungsstelle und Bedarfsträger kann ein Anforderungskatalog bedarfsgerecht erstellt und kann die Angebotsbewertung erfolgreich geleistet werden.“, so Schmid.

Helmut PoderHelmut Poder (Bild rechts), Leiter Legal-Area Public, Computacenter AG & Co oHG, welcher zum Thema “Vertragliche Aspekte bei der Beschaffung von Cloud Leistungen” referierte, ergänzte: „Cloud-Computing wird der Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung erhebliche Dynamik verschaffen. Damit dies nicht ausgebremst wird, müssen sich alle Beteiligten jetzt um Konsens über die rechtlichen Spezifika dieser Technologie bemühen. Die beim IT Vergabetag 2017 vorgestellten Vertragsaspekte für einen möglichen Mustervertrag sollen genau dies fördern.“

In sechs Praxis-Workshops, welche von führenden Experten auf dem Gebiet des Vergaberechts veranstaltet und durchgeführt wurden, konnten im Anschluss Themen wie die richtige „Festlegung und Bewertung qualitativer Wertungskriterien bei IT-Vergaben“ vertieft, das „Leistungsbestimmungsrecht und seine Grenzen“ ausgelotet, oder die „Anforderungen an eine prüfsichere Vergabeakte“ besprochen werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Prof. Dr. Thomas PetriThomas H. FischerYork Burow
Die Referenten des 2. Fachpanels am Nachmittag (v.l.n.r.): Prof. Dr. Thomas Petri (Bayer. Landesbeauftragter für Datenschutz), Thomas H. Fischer (Waldeck Rechtsanwälte PartmbB), York Burow (VK Schleswig-Holstein)

Praxis-Workshops mit Vorträgen zu aktuell-relevanten Fragestellungen aus der IT-Beschaffungspraxis sowie eine zweite Podiumsdiskussion zur eVergabe im Unterschwellenbereich rundeten das hochwertige Tagungsprogramm ab.

 

Das Feedback der Teilnehmer wie auch der ausstellenden Unternehmen war am Ende des Tages durchweg positiv, sodass es eigentlich keine Frage des ‚Ob‘, sondern nur des ‚Wann‘ ist, wann diese Veranstaltungsreihe in die nächste Runde geht. Und diese Frage kann bereits jetzt beantwortet werden: Der 3. IT-Vergabetag 2018 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wird am Donnerstag, den 26. April 2018 – wieder im Tagungszentrum der Katholischen Akademie im Hotel Aquino – stattfinden. Nähere Informationen zum Tagungsprogramm, Referenten und Anmeldemöglichkeiten werden rechtzeitig auf www.it-vergabetag.de und natürlich hier im Vergabeblog bekannt gegeben.

Anm. d. Red.: Einen Nachbericht zum 1. IT-Vergabetag 2016 finden sie hier.

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