Am 24. April 2017 endet die Stellungnahmefrist für Länder und Verbände zum Entwurf der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen Wind und Solaranlagen (GemAV). Das entsprechende Anhörungsverfahren wurde inzwischen durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gestartet und zugleich darauf hingewiesen, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist.
Der Verordnungsentwurf umfasst auf 53 Seiten insgesamt 21 Paragrafen und 3 Anlagen, von denen jene zu den Verteilernetzausbaugebieten und Verteilernetzkomponenten in ihrer Komplexität an die früher vorgesehene „Windformel“ erinnern.
„Die Windbranche hat es mit starken Innovationen und technologischer Weiterentwicklung geschafft, dass heute in allen Regionen Deutschlands systemdienliche und hoch effiziente Anlagen installiert werden können. Die Windenergie an Land ist der kostengünstige Leistungsträger des Energiesystems. Steigende Stromerträge und mehr Betriebsstunden haben die sinkenden Vergütungen im EEG aufgefangen sowie die Systemstabilität gestützt. Jetzt stellt sich die Branche auf wettbewerbliche Ausschreibungen ein. Die Politik wäre gut beraten, deren Auswirkungen zunächst zu evaluieren“, mahnte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie.
„Die Energiewirtschaft profitiert von einem breiten Technologiemix. Ohne Zweifel werden Wind und Fotovoltaik im Zentrum des künftig Erneuerbaren Systems stehen. Dabei ist energiewirtschaftlich ein vernünftiger regionaler Mix der Technologien erforderlich, gerade um den wachsenden Herausforderungen durch die Sektorenkopplung gerecht zu werden. Die Sektorenkopplung wird nachhaltige, regionale Versorgungskonzepte bedingen, die einen Zugriff auf mehrere Erneuerbare Energien vor Ort voraussetzen. Alle Technologien müssen in ihren Potentialen voll ausgeschöpft und nicht durch direkte Konkurrenz ausgebremst werden. Wenn im Ergebnis gemeinsamer Ausschreibungen eine Technologie überproportional erfolgreich ist oder sich starke regionale Cluster herausbilden, hat dies direkte Rückwirkungen auf die Netzsituation und das Energiesystem. Damit kann der möglicherweise realisierbare Kostenvorteil bei der Erzeugung durch zusätzliche Kosten beim Netzmanagement konterkariert werden. Sonne im Süden und Wind im Norden dienen dem System nicht.
Die Windbranche wird aus gemeinsamen Ausschreibungen sicher erfolgreich hervorgehen. Trotzdem sehen wir dieses Instrument als ungeeignet an, den Umbau unserer Energiewirtschaft erfolgreich zu gestalten“, so Hermann Albers, der zugleich ankündigte, dass der Verband seine Kritik in einer umfassenden Stellungnahme begründen wird.
Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V.
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