Sie sind Mitarbeiter oder Entscheider in einer Vergabestelle und wollen sich nach dem bundesweiten Inkrafttreten der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und noch vor der Umsetzung in Ihrem Bundesland über die Neuregelungen informieren, die in der Praxis auf Sie zukommen? Sie sind Fachanwalt für Vergaberecht und brauchen im Jahr 2017 unbedingt noch Fortbildungsstunden für den Nachweis gemäß § 15 FAO?
Dann möchten wir Sie auf unsere verbleibenden beiden Seminare im zu Ende gehenden Kalenderjahr aufmerksam machen:
30.11.17 | Berlin: Die UVgO – Reform des Vergaberechts unterhalb der Schwellenwerte
Was kommt auf die Praxis zu?
Das Seminar stellt die Änderungen durch die Unterschwellenvergabeordnung vor, vermittelt einen grundlegenden Überblick über die geänderte Rechtslage und gibt wertvolle Anwendungshinweise für die Praxis.
(Referenten: Dr. Oskar Maria Geitel, Fachanwalt für Vergaberecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte & Felix Dose, Master en droît, Justitiar BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH)
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05.12.17 | Frankfurt am Main: Dienst- und Lieferleistungen
Rahmenausschreibungen – Rahmenvereinbarungen – Rahmenverträge
Das Seminar macht Sie mit der praxisgerechten Durchführung von Rahmenausschreibungen vertraut: Von der Bedarfsermittlung zur Leistungsbeschreibung bis zur Frage der Preisvorbehalte/ Preisgleitklauseln.
(Referent: Hans Schaller, Lehrbeauftragter für Vergaberecht der Verwaltungshochschule Hof und Hochschule Osnabrück)
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