Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Dennoch ist zum Schutz der Ressource Holz sowie der Wälder und Ökosysteme eine umweltverträgliche, ökologische und nachhaltige Beschaffungspolitik in der Holzwirtschaft geboten. Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), für Wirtschaft und Energie (BMWi), für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben daher gemeinsam einen Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten veröffentlicht, der am 06.10.2017 in Kraft getreten ist.
Dieser soll – in Ergänzung des geltenden Beschaffungserlasses – Vergabestellen und Bietern Handlungsempfehlungen geben, wie die Nachhaltigkeit von Holzprodukten nachgewiesen werden kann. Dazu gehören die Produktkettenzertifizierung durch FSC, PEFC oder gleichwertige Zertifikate, die grundsätzlichen Anforderungen für den Einzelnachweis und die Produktkettenzertifizierung.
Weitere Informationen hier.
Der Leitfaden kann u.a. hier heruntergeladen werden. (vorheriger Lizenzerwerb bzw. Abonnement nötig).
Quelle: Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl), BMEL
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