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Tellerrand: Vergaberechtsreform – Österreich droht Bußgeld

flag-161110_640Unser Nachbarland Österreich – sonst durchaus Vorreiter in der Umsetzung moderner Verwaltungsstrukturen (Stichwort: Digitalisierung) – ist bei der Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform 2016 säumig. Nun drohen Sanktionen. Wegen anhaltender Verletzung der EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge droht dem Alpenland ein Zwangsgeld von fast 138.000 Euro täglich, wie der “derStandard” berichtet.

Die EU-Kommission wird nach eigenem Bekunden  deshalb den EU-Gerichtshof anrufen, um für die drei betroffenen Richtlinien ein tägliches Zwangsgeld von 52.972 Euro, 42.377,60 Euro und 43.377,60 Euro zu verhängen, erklärte die EU-Behörde am 07. Dezember. Das Bußgeld würde vom Tag der Urteilsverkündung bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinien und dem Inkrafttreten im nationalen Recht anfallen.

Ähnliche Bußgelder beantragte die EU-Kommission am Donnerstag im Übrigen auch gegen Luxemburg, Slowenien und Spanien. „Die neuen Bestimmungen geben den Regierungen wirksame Mittel an die Hand, um das Geld der Steuerzahler effizienter einzusetzen, bei der öffentlichen Auftragsvergabe innovativen, energie- und ressourcenschonenden Lösungen den Vorzug zu geben und sozial integrative Ansätze zu fördern“, erklärte die EU-Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska (Polen) dazu.

Die Vergaberechtsrichtlinie der EU stammt bereits aus dem März 2014. Das gemeinschaftliche Vergaberecht wurde damals auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die Umsetzungsfrist für die entsprechenden Richtlinien ist bereits im April 2016 abgelaufen. Inhaltliche Schwerpunkte des EU-Pakets waren die Modernisierung und Adaptierung des rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Post.

Die entsprechende Vergaberechtsnovelle hatte in den vergangenen Monaten in der österreichischen Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP immer wieder für heftige Kontroversen gesorgt. Für die Zeitverzögerung und die drohenden Sanktionszahlungen macht die ÖVP die SPÖ beziehungsweise das zuständige Bundeskanzleramt verantwortlich, hat es doch den Erstentwurf erst neun Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist, im Januar 2017, an den Koalitionspartner übermittelt.

Umsetzung der Vergaberechtsnovelle scheiterte danach am Streitpunkt Direktvergabe im öffentlichen Verkehr, insbesondere um die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Die SPÖ hatte sich für eine Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen ausgesprochen, die ÖVP für die Direktvergabe von Lokal- und Schmalspurbahnen und die Ausschreibung von überregionalen Eisenbahnstrecken plädiert.

Eine Verurteilung Österreichs im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof könnte bereits im Laufe des zweiten Quartals 2018 erfolgen. Pikant: Das wäre kurz vor der Übernahme der EU-Präsidentschaft durch Österreich.

Quelle: derStandard.at

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