Ist es eigentlich vergaberechtlich notwendig, bei Ausschreibungen im Unterschwellenbereich (hier: Dienstleistungen) auch die Umschläge der eingereichten Angebote zu Beweiszwecken (fristgerechter Eingang) zu archivieren? Solange die elektronische Einreichung noch nicht allgemein verpflichtend ist, bleibt diese Frage wohl gleichermaßen umstritten und von Relevanz. Interessante Diskussion hierzu derzeit im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
Veranstaltungshinweis: Die eletronische Vergabe wird natürlich auch ein Thema auf dem 3. IT-Vergabetages des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) sein, welcher am 26. April 2018 in Berlin stattfindet! Jetzt anmelden auf www.it-vergabetag.de.
0 Kommentare