Am vergangenen Donnerstag hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in Erfurt die novellierte Fassung des Vergabegesetzes seines Bundeslandes vorgestellt. Dieses sieht vor, dass künftig öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigen mit mindestens 9,54 Euro pro Stunde für den Fall entlohnen, dass keine tarifvertraglich festgelegte Bezahlung greife.
Laut Minister Tiefensee handele es sich bei diesem gesetzgeberischem Vorstoß um einen zusätzlichen Anreiz „den bestehenden Lohnrückstand aufzuholen“ in Thüringen mit dem Mittel des Vergaberechts aufzuholen. Außerdem könne gleichzeitig Fachkräftesicherung betrieben werden, so Tiefensee.
Die Erhöhung des Mindestentgelts bei öffentlichen Aufträgen des Landes ist eine von insgesamt zwölf Neuerungen in dem Gesetzentwurf, den der Minister dem Landtags-Wirtschaftsausschuss vorstellte.
Das Landesvergabegesetz ist politisch seit längerem umstritten. Die CDU-Landtagsfraktion verwies darauf, dass die bestehenden Regelungen schon jetzt zu bürokratisch und damit investitionsfeindlich seien. Dieser Zustand würde sich durch die im Gesetzentwurf angekündigten Schritte nur weiter verschärfen.
Mario Voigt von der CDU-Landtagsfraktion, die Ende 2016 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt hatte, untermauerte die Kritik „Dabei sind bereits in den letzten drei Haushaltsjahren eine halbe Milliarde Euro Investitionsmittel liegengeblieben.“.
Die Einführung eines „Vergabe-Mindestlohnes“ sei ein gutes Mittel, dass Arbeitgeber sich wieder stärker als bisher tariflich binden, so der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag Dieter Hausold.
Tiefensee fasste die Ziele der Gesetzesnovelle wie folgt zusammen:
Bis Ende März oder Anfang April werden die Kommunal- und Wirtschaftsverbände, Sozialpartner und Gewerkschaften zu dem Gesetzentwurf angehört.
Das Vergabegesetz wird in der Landesregierung Mitte des Jahres abschließend beraten und danach dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Quelle: thueringen24.de, welt.de
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