Der Gesetzesreform für EU-weite Vergabeverfahren folgte die Reform des nationalen Vergaberechts. Im Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die UVgO ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO dem 2. September 2017 in Kraft getreten. Die Bundesländer haben zum Teil die Inkraftsetzung der UVgO bereits vollzogen, die Letzten werden bald folgen. Kenntnisse im neuen Recht sind daher unverzichtbar.
Unser Seminar möchte allen, die als Vertreter/-innen der öffentlichen Hand oder als Vertreter/-innen bietender Unternehmen mit Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte betraut sind, fit im Umgang mit der UVgO machen. Fundiertes Wissen mit praktischen Tipps für die rechtssichere und erfolgreiche Durchführung solcher Vergabeverfahren werden vermittelt. Unsere erfahrenen Referenten sind Herr Dr. Oskar Maria Geitel, Fachanwalt für Vergaberecht bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB und Herr Leif-Holden Dimitriadis, Jurist im Einkauf bei der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Das Dozentenduo, bestehend aus einem erfahrenden Juristen der anwaltlichen Praxis und einem Juristen als Vertreter der öffentlichen Hand, steht für Kompetenz in Theorie und Praxis.
Weitere Informationen und Anmeldung.
Hinweis:
Bei einer Buchung bis zum 16.06.2018 sparen Sie 60,00 Euro exkl. MwSt. auf den Normalpreis.
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