Klingt kompliziert? Dann wird es wohl auch so sein. Unter welchen Voraussetzungen dürfen öffentliche Auftraggeber davon absehen, den Auftragnehmer in der Bekanntmachung über einen vergebenen Auftrag zu benennen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch ein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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