Die vorgesehene Erneuerung der Bühnenmaschinerie-Steuerung muss auf 2019 verschoben werden.
Die dringliche Erneuerung der Steuerungstechnik der Bühnenmaschinerie im Opernhaus Düsseldorf kann nicht, wie vorgesehen, ab Mitte Juli in der Spielzeitpause 2018 ausgeführt werden. Grund dafür sind die Ausschreibungsergebnisse: Die eingereichten Angebote entsprachen nicht den Anforderungen.
Am 3. Mai 2018 hatte der Rat diese Maßnahme beschlossen und für die bauliche Umsetzung zirka 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten wurden noch vor dem Ratsbeschluss vorbehaltlich der Zustimmung ausgeschrieben, da die Zeit drängte.
Die generelle Auslastung in der Bauindustrie ist zur Zeit extrem hoch: Spezialfirmen, die für die komplexen Arbeiten an der Bühnenmaschinerie qualifiziert sind, sind rar und sehr gefragt. Doch auch vor diesem Hintergrund war die geringe Beteiligung an der Ausschreibung ungewöhnlich. Lediglich zwei Bieter gaben ein Angebot ab. Eine Firma liegt im Kostenrahmen, die andere Firma liegt mit ihrem Preis wesentlich über den erwarteten, vorab von Fachingenieuren genau kalkulierten Kosten. Entscheidend ist jedoch, dass beide Angebote nicht die Ausschreibungsbedingungen erfüllten, da erforderliche Leistungen fehlen oder von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers abgewichen wurde.
Die Ausschreibung musste daher aufgehoben werden, eine Auftragsvergabe konnte im Sinne einer effizienten, nachhaltigen und verantwortungsvollen Investition der zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel nicht erfolgen.
Der einzige gangbare Weg ist nun eine erneute, zeitnahe Ausschreibung für die spielfreie Zeit 2019, auch wenn bis dahin ein Ausfall der Bühnensteuerung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Herausforderung besteht nun darin, alle Möglichkeiten zu prüfen, noch ein Jahr zu überbrücken – wie zum Beispiel durch den Einsatz alter Bauteile. Bei einem wesentlich längeren Vorlauf der Ausschreibung wird mit deutlich mehr und auch wirtschaftlicheren Angeboten gerechnet.
Quelle: Stadt Düsseldorf
Für die ausschreibende Stelle ist es zwar nicht gut gelaufen. An diesem Beispiel sieht man mal aber, dass es auch ohne vergaberechtliche „Mauscheleien“ geht, obwohl „der Schuh drückt“. Hier wird sich nicht auf Biegen und Brechen auf „besondere Dringlichkeit“ oder darauf gestützt, dass nur ein Unternehmen in Betracht kommt, weil ansonsten kein anderes Unternehmen die Leistung in der Kürze der Zeit erbringen kann. Hier wird sogar auf die Gefahr hin, dass kein wertbares Angebot vorhanden ist, konsequent ausgeschlossen, da die Angebote nicht der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, und die Ausschreibung aufgehoben. Das muss auch mal lobend erwähnt werden, wie ich finde.
Grüße