Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. So sieht es § 2 Abs. 1 UVgO und § 97 Abs. 1 GWB ausdrücklich vor. Doch kann dies auch für Fortbildungen gelten? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
0 Kommentare