Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sieht Ingenieure durch die Höhe des EU-Schwellenwertes für die Dienst- und Lieferleistungen (derzeit 221.000 €) benachteiligt. Insbesondere deswegen, weil die meisten Ingenieurebüros Kleinstunternehmer, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) seien. Der Vergabeblog hat den 2. Vizepräsident Bayerische Ingenieurekammer-Bau Herrn Dr. Weigl um ein erklärendes Kurzstatement gebeten.
Vergabeblog: Sehr geehrter Herr Dr. Weigl, unter anderem in Ihrem Vortrag auf dem 2. Bau-Vergabetag kritisierten Sie für die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, dass die Höhe des Schwellenwertes für die Dienst- und Lieferleistungen aus Sicht der Ingenieure kleinst- und mittelstandfeindlich sei. Dies gelte insbesondere dann, wenn man Sie an dem Schwellenwert für Bauleistungen und dem Schwellenwert für Rechtsdienstleistungen messen würde. Was veranlasst Sie zu diesem Vorwurf und was ist die Forderung der Bayrischen Ingenieurekammer?
Dr. Weigl: Vergleicht man den Schwellenwert für die freiberuflichen Dienstleistung unter der Prämisse alle freiberuflichen Dienstleistungen rund um ein Bauprojekt zusammenzuzählen, so müsste der Schwellenwert bei durchschnittlich 20% Planungskosten am Objektvolumen bei rund 1,1 Mio liegen – und nicht bei 221.000 €. Die Konsequenzen spüren wir jetzt schon. Um die Anzahl der Vergabeverfahren zu reduzieren, tendieren immer mehr Ausschreibende zu Generalplanerausschreibungen. Daran teilzunehmen ist nur wenigen, in aller Regel großen Büros, möglich. Unsere mittelständisch und kleinteilig geprägte Planerlandschaft bleibt auf der Strecke. Selbst die Juristen haben für ihre Dienstleistungen einen deutlich höheren Schwellenwert. Die Forderung der Bundesingenieurkammer wie auch der Bayerischen Kammer ist entweder das Anerkenntnis einer getrennten Betrachtung für jede einzelne freiberufliche Leistung oder die Anhebung des Schwellenwertes auf die genannte Größenordnung von 1.1 Mio..
Herr Dr. Weigl, wir danken für das diskussionsfreudige Statement.
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Diese Beschwerde müsste dann wohl bei den Unterzeichnerstaaten des GPA angebracht werden, denn dort sind die Schwellenwerte vereinbart worden…