Das Aushandeln und der Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung der beiden Maut-Schiedsverfahren ist ebenso wie die vorangegangene Führung der im Jahr 2004 beziehungsweise 2006 eingeleiteten Schiedsverfahren „Bestandteil der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung“. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/3556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2938).
Die Linksfraktion hatte wissen wollen, aus welchen Gründen „weder im Deutschen Bundestag noch im Haushaltsausschuss“ der mit dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect ausgehandelte und haushaltswirksame Vergleich zur Abstimmung gestellt wurde. Auf die Frage, warum die Bundesregierung ihre Ansprüche gegen die Gesellschafter der Toll Collect GmbH nie vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht hat, heißt es: Der im Jahr 2002 geschlossene Maut-Betreibervertrag sehe vor, dass aus dem Vertrag resultierende Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden (Schiedsklausel). „Im Übrigen wird auf die für schiedsrichterliche Verfahren einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung verwiesen“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.
Quelle: Heute im Bundestag
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