Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns vom 5. Juli 2018 tritt der Landesmindestlohn in Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2018 außer Kraft.
Das Land Schleswig-Holstein nutzt derzeit mit dem am 28. Dezember 2013 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz seine eigenen Möglichkeiten zur Durchsetzung eines Mindestlohns. Mit dem Gesetz stellt das Land insbesondere sicher, dass Empfängerinnen und Empfänger öffentlicher Leistungen dem öffentlichen Interesse an sozialen Mindeststandards gerecht werden und öffentliche Mittel damit stets nur im Gemeinwohlinteresse verwendet werden.
Durch die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und dessen anstehender Erhöhung zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro ist ein gesonderter Landesmindestlohn entbehrlich. Das Landesmindestlohngesetz wird daher zum 1. Januar 2019 aufgehoben.
Quelle: schleswig-holstein.de
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