Mit dem Rundschreiben VM Nr. 05/2018 vom 30.08.2018 weist die Senatsverwaltung darauf hin, dass unterhalb der EU-Schwellenwerte im Land Berlin eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2018
vorgesehen werde, in der weitestgehend schon das elektronische Verfahren angewendet werden soll, aber grundsätzlich auch sog. Papiervergaben noch möglich sind. Hintergrund ist, dass die Einführung der UVgO noch auf sich warten lässt. Zwar wurde der Stichtag des 18.10.2018, ab dem die eVergabe grundsätzlich verbindlich für öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich gelten wird, siehe § 81 VgV, auch zur Einführung der eVergabe im Unterschwellenbereich angestrebt; Voraussetzung jedoch sei, dass die UVgO bis dahin in Kraft getreten sei. Mit der Einführung der UVgO sei aber erst Ende 2018 zu rechnen.
Das Rundschreiben der Senatsverwaltung finden Sie hier (PDF).
Quelle: Senatsverwaltung Berlin.
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