Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"
Politik und Markt

Bundesverteidigungsministerium soll Beraterleistungen im Wert von 8 Mio. EUR vergaberechtswidrig aus Rahmenvereinbarungen abgerufen haben

BundeswehrNach Informationen des Nachrichtenmagazins SPIEGEL kritisiert der Bundesrechnungshof (BRH) Auftragsvergaben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) im Umfang von 8 Mio. EUR als vergaberechtswidrig. Betroffen sollen Berateraufträge im Zusammenhang mit dem neu eingerichteten Cyber-Kommando sein. Die Leistungen seien für ein IT-Projekt namens „CIT Quadrat“ benötigt worden, das der Modernisierung der nichtmilitärischen IT-Systeme dient.

Der nach Angaben von Spiegel Online (SPON) vertrauliche Bericht der Rechnungsprüfer vom 7. August wurde bisher nicht veröffentlicht.

SPON berichtet (Artikel bei Spiegel Online), dass sich das Ministerium von März 2017 bis Juni 2018 aus einer Rahmenvereinbarung für IBM-Leistungen bedient haben soll, die nicht für den benötigten Beratungsbedarf vorgesehen waren. Der BRH soll demnach festgestellt haben, dass das BMVg nicht berechtigt war, diese Rahmenvereinbarung für diese Leistung nutzen zu lassen. Es habe damit „gegen Vergaberecht verstoßen und diese Leistungen vergaberechtswidrig abrufen lassen“.

Neben den vergaberechtlichen Unstimmigkeiten wird zudem die Abhängigkeit des Ministeriums von externer Beratung und eine unlautere Praxis der teils namentlichen Bestellung von Beratern und bestimmten Beratungsunternehmen kritisiert. Eine Stellungnahme des BMVg liegt bisher nicht vor. Die Vorwürfe seien vom Ministrium jedoch bestätigt worden.

Die Kritik an der Auftragsvergabe des BMVg führt sich damit fort. Zuletzt geriet das Ministerium im Mai diesen Jahres in die Kritik (u.a. Vergabeblog.de vom 07/05/2018, Nr. 36948). Auslöser war der Vorschlag der Unternehmensberatung Ernst & Young, wonach eine Servicegesellschaft in Form einer GmbH (BWServices) gründet werden solle, die Rüstungsbeschaffungen ohne eine Bindung an geltendes Vergaberecht durchführt. Grundlage für dieses Konstrukt soll ein „Gesetz zur vorübergehenden Erleichterung der Rüstungsbeschaffung“ sein, so die Berateridee.

Das viel diskutierte Thema Rüstungsbeschaffung wurde vom DVNW in der Folge aufgegriffen und ist Gegenstand der abendlichen Podiumsdiskussion des Deutschen Vergabetags am 25. Oktober 2018.

Unter dem Titel „Rüstungsbeschaffung neu gedacht – Neue Wege innovativer Beschaffung bei der Bundeswehr“ spricht Prof. Dr. Heiko Höfler, Oppenhoff und Partner Rechtsanwälte, mit:

Anja Theurer, Leiterin Finanzen, Verwaltung, Recht, Bundeswehr Cyber Innovation Hub

Prof. Dr. Michael Eßig, Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung, Universität der Bundeswehr München

Matthias Mantey, Referatsleiter J1 (Vergaberechtsgrundsatz) Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

und

Ulrich Beck, Vice President – Head of Public Procurement Policy, Airbus Defence & Space GmbH

Quelle: Spiegel Online

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (3 votes, average: 5,00 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert