Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr Hans-Peter Müller.
Steckbriefe 2018 – Die Serie
Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?
Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.
Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
Hans-Peter Müller
Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?
Erstmals auf den Vergabeblog aufmerksam wurde ich zu einer Zeit, da Marco Junk noch Vertreter des BITKOM im Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen, später Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Leistungen (DVAL), war. Also schon lange her.
Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?
Veröffentlichungen im Vergabeblog garantieren einen hohen Leserkreis. Gerade das ist mir wichtig, da ich mit meinen Beiträgen einerseits einen Erkenntnisgewinn bei den Lesern erzeugen möchte und andererseits Beiträge für breite Diskussionen beisteuern möchte.
Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?
Mein momentaner Lieblingsparagraph ist der § 132 GWB. Ich nenne ihn gerne „eine schrecklich nette Vorschrift“, weil er sich zum „Burner“ unter den Ausnahmevorschriften entwickelt. Ob zu recht oder unrecht könnte man ja mal im DVNW-Forum diskutieren
Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?
Meinen Einstieg ins Vergaberecht betrachte ich offen gestanden als Fügung. Ich hatte häufig in meiner beruflichen Laufbahn das Glück, Dinge machen zu dürfen, die mir letztlich stets Freude machten. Ob als Abteilungsleiter eines Kreiswehrersatzamtes (wobei ich mir nicht sicher bin, ob die jungen Wehrpflichtigen, die ich zum Grundwehrdienst einberief, genauso viel Freude hatten) oder als Vizepräsident eines Krisenvorsorgeausschusses der NATO in Brüssel. Da ich nach meiner Zeit in Brüssel wieder nach Bonn zurück wollte, nahm ich die erstbeste Stelle, die mir angeboten wurde an. Diese war im Vergaberechtsreferat. Eingestiegen bin ich allerdings mit dem Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Vergaberechtszuständigkeiten kamen dann im Laufe der Jahre immer mehr dazu.
Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Viele wissen bereits, dass ich eine große Familie habe mit einer stattlichen Anzahl von Kindern und Enkelkindern. Mehr muss ich glaube ich nicht dazu sagen – doch: natürlich kommt meine liebe Frau nicht zu kurz!
Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?
Ich hatte nun schon zweimal das Vergnügen, eine Vergaberechtsnovelle erleben zu dürfen. Eigentlich wünschte ich mir nun etwas Ruhe an der Front. Wenn ich mir dennoch etwas wünschen dürfte wäre dies ein noch einfacheres, verständlicheres und vor allem einheitliches Vergaberecht. Unabhängig davon sollten wir, da bin ich gerne selbstkritisch, noch mehr Wert auf Anwenderfreundlichkeit legen.
Hans-Peter Müller
Der Autor Hans-Peter Müller war über 20 Jahre im für die VO PR Nr. 30/53 federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für deren Inhalt und Anwendung zuständig. Zudem wirkte er maßgeblich im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2004 und 2014 in nationales Recht mit. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars „Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller“ zum Preisrecht und er fungierte im April 2016 als Sachverständiger des Bundes vor dem zuständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen eines Verwaltungsstreitverfahrens zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Mittlerweile ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Kunz Rechtsanwälte, Koblenz/Mainz.
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