Soll lediglich eine beschränkte Anzahl an Unternehmen zur Angebotsabgabe nach einem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, kann die „Geplante Mindestzahl“ und eine „Höchstzahl“ in Kapitel II.2.9 der Auftragsbekanntmachung angeben werden. Darf von dieser bekanntgemachten Höchstanzahl nachträglich nach oben abgewichen werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
Suche



22. Mai 2025 in Berlin
Der Bau-Vergabetag
Die Fachtagung zur Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen.
Immer informiert bleiben!
Möchten Sie keine Neuigkeiten aus dem Vergabeblog verpassen? Per E-Mail Benachrichtigung erhalten sie eine Nachricht zu Themen Ihrer Wahl, sobald neue Beiträge veröffentlicht werden.
Meist gelesene Beiträge des Monats

Die DVNW Akademie
Passgenaue Seminare für Vergabepraktikerinnen und Vergabepraktiker.
Der DVNW Stellenmarkt
Die neusten Kommentare

Werden Sie Mitglied im
Digitalen Netzwerk
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist eine exklusive Plattform für Information, Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften.
Schreibe einen Kommentar