Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr RA Michael Probst, M.B.L.-HSG.
Steckbriefe 2018 – Die Serie
Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?
Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.
Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
Rechtsanwalt Michael Probst, M.B.L.-HSG
Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?
Auf der Beschaffungskonferenz für das öffentliche Auftragswesen im Berliner Hotel de Rome hatte ich, wohl im Jahr 2009 oder 2010, ein Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Junk. Dieser machte mich auf „sein“ Projekt aufmerksam.
Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?
Die hohe Aktualität, die Vielfältigkeit der Themen und die unmittelbare Resonanz aus dem Leserkreis (und damit vor allem aus der Beschaffungspraxis/ der Mandantschaft) stellen ganz wesentliche Anreize dar.
Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?
132 GWB bzw. die entsprechenden Regelungen in der VOB/A und in der UVgO zur Änderung von Verträgen während der Vertragslaufzeit.
Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?
Nachdem ich zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 1999 die ersten Jahre viel mit dem öffentlichen Haushalts-, Beihilfe- und Zuwendungsrecht zu tun hatte, verlagerte sich der Schwerpunkt nach und nach zum Vergaberecht mit all seinen spannenden Facetten.
Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Wenn man die Familie an dieser Stelle einmal außen vor lässt (und dann noch Zeit übrig bleibt), höre ich sehr gerne Musik (Jazz, Rock, Blues und anderes…), besuche Konzerte oder treibe Sport (Tennis, Laufen, Radfahren).
Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?
Bitte zunächst einmal keine Novelle mehr!
Ansonsten: Überarbeitung oder Abschaffung der VOB/A.
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