Am 26.10.2016 wurde ein neues Gemeinsames Rundschreiben (Nr. 03/2018) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht. Das Rundschreiben befasst sich mit der verbindlichen Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) im Ober- und Unterschwellenbereich, wobei eine verpflichtende Anwendung im Untzerschwellenbereich weiterhin bis zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf Landesebene aufgeschoben wird (vgl. ).
Das Rundschreiben finden Sie hier.
Quelle: Berlin.de
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