Im April berichtete der Vergabeblog, dass der dem Vergabesenat vorstehende Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Heinz-Peter Dicks mit Ablauf des März 2018 in den Ruhestand getreten ist (siehe ). Kurzzeitig. Denn so ganz ohne das Vergabe- und Kartellrecht fehlt etwas. Gegenüber dem Vergabeblog erklärt Dicks seine ganz persönliche Sicht zum Wechsel von der Richterbank auf den Beraterstuhl. Die Fragen stellte Roman Willweber, der während seiner Referandarzeit dem Vergabesenat als Referendar zur Ausbildung zugewiesen war.
Herr Dicks, Aulinger Rechtsanwälte, die Kanzlei des Vergaberechts 2018. Wie wurden Sie auf Aulinger Rechtsanwälte aufmerksam?
Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte, Herrn Dr. Mager und Frau Dr. Orthmann, kenne ich seit vielen Jahren. Ich schätze sie fachlich und persönlich sehr.
Vor meinem Eintritt in den Ruhestand hat Herr Rechtsanwalt Dr. Mager bei mir angefragt, ob ich mir danach eine Mitwirkung als Of Counsel in der Kanzlei Aulinger vorstellen könne.
Ich vermute, dass Ihnen hierzu nicht unmittelbar eine Antwort entlockt werden konnte. Fiel Ihnen die Entscheidung leicht?
Sie als unser früherer Referendar, der das Senatsleben kennengelernt hat, können vielleicht nachvollziehen, welchen Rumor das zunächst in mir ausgelöst hat. Ich war mit Leib und Leben Richter und wollte, von meiner Einstellung her, immer Richter (wenn auch ein ehemaliger) bleiben. Also niemals Rechtsanwalt!
Nach eingehenden Gesprächen mit Herrn Dr. Mager, die mir einen Einblick in die Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Aulinger in den für mich in Frage kommenden Bereichen (Vergabe- und Kartellrecht) und mit den Mitarbeitern gegeben haben, hat sich meine Einstellung nach und nach gewandelt.
Was hat diesen Wandel angeregt?
Ich bin aufgeschlossen dafür geworden, auch als Rechtsanwalt in einer seriösen Kanzlei tätig zu werden. Mit dem Eintritt in den bedingungslosen Ruhestand verlieren Sie nicht nur als Richter nun einmal eine Vielzahl von beruflichen, fachlichen und persönlichen Kontakten, aktuelle Fälle, Ideenpotential und ebenso einen gehörigen Teil Ihrer Tagesstruktur.
Als Pensionär müssen Sie sich Äquivalente beschaffen und die Lücken füllen. Zumal mich die Entwicklung des Kartell- und Vergaberechts (immer noch) interessiert und ich mich dafür noch nicht zu alt fühle, habe ich mich wegen des persönlich und fachlich sehr guten Verständnisses für eine freie Mitarbeit in der Kanzlei Aulinger entschieden, die demnächst in einer Zulassung als Rechtsanwalt (Of Counsel) einmünden wird. Zur Zeit bin ich freilich noch nicht als Rechtsanwalt zugelassen.
Herr Dicks, ganz herzlichen Dank und Ihnen für die Unruhe im Ruhestand alles Gute. Ich freue mich, wenn wir auch weiterhin von Ihnen hören werden.
Hinweis der Redaktion
Of counsel ist die Bezeichnung für einen Berufsträger in einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem ähnlichen Unternehmen, der außerhalb der unternehmensinternen Organisation nur zu bestimmten speziellen Aufgaben als Fachmann hinzugezogen wird. Eine of counsel tätige Person ist zumeist eine erfahrene, namhafte und auf ein bestimmtes Rechts- oder Fachgebiet spezialisierte Persönlichkeit und betreibt die Tätigkeit nicht selten neben ihrem Hauptberuf (Wikipedia).
Herr Dicks ist sicherlich über jeden Zweifel erhaben. Aber solche Anfragen von Kanzleien sollten Richtern und Beamten nicht „vor“ dem Eintritt in den Ruhestand gestellt werden.
Das erscheint mir hier auch problematisch. Auch Jobangebote sind Vorteile im Sinne des § 331 StGB.