Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"

„Steckbriefe 2018“ – Autor Roman Willweber

Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr Roman Willweber.

Steckbriefe 2018 – Die Serie

Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?

Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.

Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.

Rechtsanwalt Roman P. Willweber, LL.M.

Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?

Das weiß ich noch ganz genau. Den Vergabeblog habe ich in meiner Ausbildung während meiner Verwaltungsstage beim Zentralen Vergabeamt der Stadt Köln kennengelernt.

Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?

Vergaberecht bedeutet für mich Austausch. Der Vollzug des Vergaberechts bewirkt einen (Leistungs-)Austausch, aber auch der Umgang mit der Rechtsmaterie erfolgt am einfachsten, wenn man sich austauschen kann. Viele Fragestellungen lassen sich meiner Erfahrung nach im Diskurs erörtern und praxisgerechte Lösungen finden. Der Vergabeblog ist hierzu ein unterstützendes Medium. Übersichtliche Entscheidungsbesprechungen und Kurzaufsätze, Kommentare sowie die Möglichkeit der Diskussion im DVNW. Gerne beteilige ich mich hieran mit meinen Beiträgen.

Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?

Selbstverständlich! § 3 Abs. 9 VgV zu den sog. „Kleinstlosen“. Im Grunde eine nachvollziehbare Regelung. Beim ersten Lesen habe ich in meinen Schulungen allerdings noch keinen Teilnehmenden getroffen, dem die Regelung auf Anhieb einleuchtend erschien. Soviel zum Thema „Vereinfachung“ des Vergaberechts.

Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?

Als Kölner war es mir ein Anliegen die Verwaltungsstage meines Referendariats bei der Stadt Köln zu absolvieren. Dort wurde mir ein Platz im Zentralen Vergabeamt angeboten, den ich gerne angenommen habe. Nach diesem „Einstieg“ habe ich eine weitere Stage im Vergabesenat des OLG Düsseldorf absolviert. Danach wusste ich, Vergaberecht soll es sein.

Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?

In der Stadt mit K gibt es noch weitere schöne Dinge mit K. Karneval und Kamelle, Kölsch (Sprache) und Kölsch (Bier). Auch wenn wir in Köln derzeit kein Operhaus haben, freue ich mich, wenn ich die Zeit finde und in der Ausweichspielstätte eine Inszenierung von Mozarts Don Giovanni genießen kann.

Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?

Ich meine nicht, dass derzeit ein Bedarf an Nachrägen zum geltenden Recht besteht. Den Ansatz der EU-Kommission, mithilfe von Best-Practise-Regelungen den öffentlichen Auftraggebern Unterstützung bei der Anwendung des Vergaberechts zu geben, finde ich gut. Das nun nicht mehr allzu neue Vergaberecht ist meines Erachtens durch eine Vielzahl von Einschätzungsvorbehalten und Ermessensregelungen gekennzeichnet. Die öffentlichen Auftraggeber sollten daher die Möglichkeit und Freiheit haben, diese auch auszuüben. Daher wäre zu überlegen, ob die Vielzahl an Vergabehandbüchern, Anwendungs- und Ausführungserlassen, Tariftreue und sonstigen „sekundären“ Regelungen beibehalten werden soll.

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Über Roman P. Willweber, LL.M.

Roman P. Willweber ist Referent für das Vergabewesen beim Bundesamt für Güterverkehr. Zuvor war er als Rechtsanwalt in der Sozietät BHO Legal in Köln und München tätig. Er ist spezialisiert auf das Vergaberecht. Dem DVNW und dem Vergabeblog steht er als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Ein besonderer Interessensschwerpunkt liegt im internationalen Vergaberecht und dem GPA.

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