Mit dem Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2018 hat der Landtag beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2019 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft tritt.Seit dem 1. Januar 2019 sind gemäß § 1 Abs. 2 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist die UVgO mithin für das Land, die Landkreise, Ämter und Gemeinden (Kommunen) sowie für sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes oder des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde unterstehen, verbindlich.
Siehe: Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern
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