Was passiert, wenn ein Unternehmen anstelle von Mindest-, Mittel- und Höchstsätzen auch einen Viertelsatz anbieten möchte und dies im Angebot (Preisblatt) handschriftlich ergänzt? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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