Aufgrund der Förderung durch das Programm „Saubere Luft“ konnten nach Aussage der Bundesregierung 365 Dieselbusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden. Das geht aus der Antwort (19/7018) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6689) hervor.
Mittels der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderliche Ladeinfrastruktur seien 292 Elektrobusse angeschafft worden, heißt es weiter. Die „Förderrichtlinie Anschaffung Elektrobusse im ÖPNV“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderliche Ladeinfrastruktur habe zur Anschaffung von 287 Elektrobussen geführt.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, können sowohl private als auch kommunale Unternehmen im Rahmen einzelner Förderprogramme des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ gefördert werden. Dies beträfe auch solche Unternehmen, die nicht direkt in einer von Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffoxid betroffenen Kommune ansässig sind, deren Fahrten aber in solche Kommunen führen. Die ÖPNV-Unternehmen würden ausdrücklich mit eingeschlossen, heißt es in der Antwort. Die im konkreten Einzelfall Antragsberechtigten bestimmten sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie und dem entsprechenden Förderaufruf.
Die Bundesregierung fördert laut der Vorlage Elektrobusse im Rahmen der EU-rechtlich zulässigen Grenzen. Damit solle die Hürde zur Anschaffung der Fahrzeuge für Verkehrsunternehmen gesenkt werden. „Über die Finanzierung des Eigenanteils der Zuwendungsempfänger können aus Sicht der Bundesregierung keine allgemeinen Angaben gemacht werden“, heißt es in der Antwort. Im Falle der Förderung von Kommunen unterliege dies der kommunalen Finanzhoheit.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
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