Am 14.03.2019 hat der Bundestag das Gesetz „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) beschlossen. Vergaberechtlich von Bedeutung ist insbesondere die Beendigung der Ausschreibungspflicht von Hilfsmitteln (z.B. Inkontinenzprodukte und Gehhilfen etc.). § 127 SGB V wird dahingehend geändert, dass Hilfsmittel zukünftig „im Wege von Vertragsverhandlungen“ beauftragt werden können.
Der Praxis einiger gesetzlicher Krankenkassen, im Rahmen von Ausschreibungen und Open-House-Verträgen ihren Bedarf an Hilfsmitteln zu decken, stand seit geraumer Zeit von verschiedenen Seiten, insbesondere der Anbieterseite und ihrer Interessenvertreter, in der Kritik. Vorwürfe von Preisdruck, minderwertiger Qualität oder der Verhinderung wohnortnaher Versorgung standen im Raum. Die Krankenkassen, die Open-House-Verträge schließen, wiesen diese Vorwurf stets zurück.
In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 19/6337, 19/6436 – Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG), heißt es zur Begründung für den Verzicht auf eine Ausschreibung von Hilfsmitteln (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/8351, 13.03.2019, S. 228 ff.):
„Zu dem erhofften Qualitätswettbewerb im Rahmen von Ausschreibungen ist es nicht gekommen. Angesichts der nach wie vor bestehenden Risiken durch Ausschreibungen für die Versorgungsqualität wird die Ausschreibungsoption in § 127 Absatz 1 aufgehoben. Der Gesetzgeber ist unionsrechtlich nicht dazu verpflichtet, Beschaffungsvorgänge wettbewerblich auszugestalten (Artikel 168 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV), und kann daher ein sozialrechtliches Beschaffungsverfahren vorsehen, das nicht den formellen Vorgaben des Vergaberechts unterliegt.“
Anmerkung der Redaktion
Am 12. April 2019 findet das DVNWforum „Vergaben im Gesundheits- und Sozialwesen“ in Berlin statt. Das Bundesgesundheitsministerium wird zu dem Thema Hilfsmittelbeschaffung unter der Überschrift „Hintergründe und Perspektiven zu aktuellen Reformen im Bereich der Hilfsmittelbeschaffung“ berichten.
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