Die Bundesregierung bewertet die Möglichkeiten für Startups, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, als gut.
Sie verweist dazu in der Antwort (19/8550) auf eine Kleine Anfrage (19/7743) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Regelungen und Instrumente, die im Zuge des 2016 reformierten Vergaberechts als Erleichterungen für Gründer und Kleinunternehmer erlassen worden waren. Daten zur Zahl der Aufträge an Startups oder zu entsprechenden Auftragsvolumen liegen den Angaben zufolge nicht vor.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/PEZ)
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