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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 29/03/2019 Nr. 40290

Thema im DVNW: Darf ein öfffentlicher Auftraggeber „Werbung“ für seine Ausschreibungen machen?

Ist die Bekanntmachung die einzige Möglichkeit, Unternehmen auf eine Ausschreibung aufmerksam zu machen, oder darf ein öffentlicher Auftraggeber hierfür auch aktiv Werbung machen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

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