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Bundesrechnungshof veröffentlicht weitere Prüfungsergebnisse

Die am 10.04.2019 veröffentlichten weiteren Prüfungsergebnisse, ergänzen die Bemerkungen 2018. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.

Die aktuelle Ergänzung (Bemerkungen 2018 – Weitere Prüfungsergebnisse) umfasst die folgenden Beiträge, in denen die Bundesverwaltung den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes nicht gefolgt ist:
(Anm. d. Red: Hier lediglich Auszüge)

Bundeswehr: unnötige Handfunkgeräte nicht beschaffen (Nr. 3)
Die Bundeswehr will in diesem Jahr 800 Handfunkgeräte für über 1 Mio. Euro kaufen, obwohl sie über ausreichend Geräte verfügt. Ende 2018 besaß sie fast 8.000 dieser Handfunkgeräte, benötigte für Einsätze im In- und Ausland aber nie mehr als die Hälfte davon gleichzeitig. Obwohl der Bundesrechnungshof schon vor zwei Jahren feststellte, dass mehrere tausend Geräte ungenutzt in Regalen lagen, beschaffte die Bundeswehr letztes Jahr weitere 3.200 Geräte als Reserve: Für 4,7 Mio. Euro, aber ohne Bedarf, denn defekte Geräte könnte sie aus dem Bestand ersetzen. Zudem plant die Bundeswehr sogar, von 2019 bis 2022 ein Nachfolgesystem einzuführen. Damit sind die aktuellen Geräte nicht kompatibel, sie werden nutzlos.
Auf die Beschaffung der weiteren 800 Handfunkgeräte sollte die Bundeswehr unbedingt verzichten.

Modernisierung betagter Marineflugzeuge verläuft nicht nach Plan (Nr. 4)
Die Bundeswehr verfehlt ihr Ziel, acht betagte Marineflugzeuge nach umfangreichen Modernisierungen wirtschaftlich zu nutzen. Für die Modernisierung schloss sie im Jahr 2015 Verträge über 500 Mio. Euro. Fehler bei der Planung, der Aufwand für Untersuchungen und Reparaturen, zusätzlich beauftragte Leistungen – wie ein neues Radarsystem – verlängern und verteuern das Projekt erheblich. Es wird kaum gelingen, alle Flugzeuge bis Ende 2025 zu modernisieren. Zudem wird die Modernisierung mindestens 340 Mio. Euro mehr kosten als geplant. Es ist blauäugig, an der bisherigen Planung festzuhalten. Das Bundesministerium für Verteidigung sollte das Projekt komplett neu bewerten und über den Umfang der Modernisierung entscheiden.
Die acht Flugzeuge kaufte die Bundeswehr im Jahr 2004 von der niederländischen Marine. Beim Kauf waren sie bereits 20 Jahre alt und in einem schlechten Zustand. Für Kauf, Betrieb und Instandsetzung, dieser Flugzeuge gab die Bundeswehr bis Ende 2014 schon mehr als 1 Mrd. Euro aus.

Schlechtes Baumanagement verursacht Kostensteigerung um fast 70 % (Nr. 6)
Das Projektmanagement bei der Sanierung eines Bonner Gebäudekomplexes war unzulänglich. Durch Fehler bei Planung und Steuerung stiegen die Kosten des Projekts von 55 auf 92 Mio. Euro und das Gebäude wurde mit drei Jahren Verspätung an die Vereinten Nationen übergeben. Vor Baubeginn waren die Bestandsanalyse unvollständig, das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren nicht abgeschlossen und der Bedarf des künftigen Nutzers nicht ausreichend geklärt. Dies führte zu 1.100 Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und Planer während der Bauausführung. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sollte unverzüglich Konzepte entwickeln und einführen, um die Planung und Steuerung von Baumaßnahmen zu verbessern. So können Risiken von Bauvorhaben durch eine ausreichende Planung und Steuerung frühzeitig berücksichtigt und vermindert werden.

Weitere Informationen zu den Prüfergebnissen finden Sie auf der Seite des Bundesrechnungshofs, hier.

Quelle: Bundesrechnungshof

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