Das geänderte Brandenburgische Vergabegesetz ist zum 1. Mai in Kraft getreten. Unternehmen, die sich in Brandenburg um öffentliche Aufträge bewerben, müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab sofort einen Stundenlohn von mindestens 10,50 Euro zahlen – statt 9,19 Euro wie bisher. Die im Brandenburgischen Vergabegesetz geregelte Erhöhung des Vergabemindestentgelts ist zum 1. Mai in Kraft getreten.
Ab 1. Januar 2020 wird der Vergabemindestlohn nochmals auf dann 10,68 Euro pro Stunde angehoben. Ab 2021 wird er jeweils um den Prozentsatz angehoben, um den sich auch der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.
„Die deutliche Erhöhung des Vergabemindestlohns ist sinnvoll und trägt zu mehr guter Arbeit im Land Brandenburg bei“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. „Mit der Änderung unseres Vergabegesetzes haben wir Sorge dafür getragen, dass der Wettbewerb um die Aufträge der öffentlichen Hand nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben ausgetragen wird. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass unsere Unternehmen im Ringen um die allseits so dringend benötigten Fachkräfte nicht gegenüber anderen Regionen den Kürzeren ziehen. Fachkräfte sind unerlässlich, damit unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt – und nur eine wettbewerbsfähige Wirtschaft schafft Wohlstand“, betonte Steinbach.
Die Erhöhung auf 10,50 Euro war im August 2018 von der Brandenburger Mindestlohnkommission empfohlen worden. Im Januar dieses Jahres hatte das Landeskabinett der entsprechenden Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zugestimmt und den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Das Parlament hatte ihn im April beschlossen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
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