Ausnahmsweise von der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen befreit! Wen betrifft das, und vor allem welche Ausnahmen gibt es? Anhand zahlreicher praktischer Beispiele werden u.a. Inhouse-Vergaben und innerstaatliche bzw. interkommunale Kooperationen vorgestellt. Fabian Winter, LEXTON Rechtsanwälte und Dieter Klingenbeck, Bundesministerium der Finanzen, gehen sehr gerne auf Ihre Fragen ein und freuen sich auf auf eine tiefergehende Diskussion. Informationen & Anmeldung
0 Kommentare