Reicht ein Bieter mit einem Angebot Nachweise in einem ersten Vergabeverfahren, stellt sich die Frage, oder dieselben Nachweise in einem zweiten Vergabeverfahren nochmals vorgelegt werden müssen, oder kann der Auftraggeber auch auf bereits bekanntes zurückgreifen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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