Die Reformen der Welthandelsorganisation (WTO) umfassen eine Vielzahl eigenständiger Verhandlungsprozesse. Ein allgemeiner Zeitplan sei nicht vorhanden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12206) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11481). Als Verhandlungsführerin für die Europäische Union agiere die Europäische Kommission, die Bundesregierung unterstütze diese bei ihrer Arbeit und werbe bei bilateralen Kontakten für die europäische Reformagenda.
Die höchste Priorität habe die Neubesetzung des Berufungsgremiums der WTO, das als zweite Instanz bei Handelsstreitigkeiten angerufen werden kann. Da das Verfahren zur Ernennung neuer Richter aber im Konsens getroffen werden müsse, sei eine Lösung nicht absehbar. Daher wirbt die Bundesregierung für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zwischenlösung. Auch Maßnahmen zum besseren Schutz geistigen Eigentums, für mehr Transparenz bei Subventionen und Staatsunternehmen und einer besseren Notifizierungsdisziplin würden von der Bundesregierung unterstützt. Neben der Europäischen Union fördern auch Japan und die USA die entsprechenden Reformvorhaben.
Die Bundesregierung würde einen schnellen Beitritt Chinas zum WTO-Übereinkommen zum Öffentlichen Auftragswesen begrüßen, über einen aktuellen Zeitplan zu Beitrittsverhandlungen gebe es allerdings keine Erkentnisse.
Quelle: Bundestag
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